Spenden an DIE LINKE. Kaufbeuren-Ostallgäu


Unsere Arbeit erfordert in erster Linie persönliches Engagement. Aber mit Idealismus allein lässt sich lange nicht alles bewältigen ...
Wir, DIE LINKE. wollen nur ihr Bestes, also auch ihr Geld ... ;-)
Spaß beiseite, es würde uns sehr unterstützen, wenn sie uns den Einen oder Anderen Euro spenden können. Spenden auf unser Konto werden auch direkt im Kreisverband Kaufbeuren-Ostallgäu verwendet.

 

Das Spendenkonto der Partei DIE LINKE. Kaufbeuren-Ostallgäu
DIE LINKE. Kreisverband Kaufbeuren-Ostallgäu
* Konto: 5600986
* Kr u St Spk Kaufbeuren
* BLZ: 734 500 00
* Zahlungsgrund: Spende, Vorname, Name, Adresse
Bitte geben Sie unbedingt Ihren Namen und Ihre Adresse an, da das Parteiengesetz verbietet, anonyme Spenden anzunehmen.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigungen aus.

 

 

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.